Die Kriterien einer Risikokapitalgesellschaft sind:
- Rechtsform:
- Kapitalgesellschaft
- Qualitative Voraussetzungen:
- inländisch
- nicht börsenkotiert
- Quantitative Voraussetzung:
- mindestens 50 % des Anlagevermögens in sog. „neuen Unternehmen“wie Unternehmen mit innovativen, international ausgerichteten Projekten.
Steuer-Privileg der Risikokapitalgesellschaft
Bund:
- Befreiung von der Emissionsabgabe
- Beteiligungsabzug erleichtert
- Schwelle für qualifizierende Beteiligungen auf
- 5 % relativen Kapitalanteil bzw.
- CHF 250’000 absoluten Kapitalanteil
- Schwelle für qualifizierende Beteiligungen auf